Die 11 Farbmischgesetze

Farbmischgesetze sind Interpretationsmöglichkeiten des Funktionsprinzips, nach dem das Sehorgan arbeitet. Immer handelt es sich bei Farbmischgesetzen um die Manipulation des Sehorgans, mit dem Ziel, den Empfindungsmechanismus zu veranlassen, bestimmte Farbwahrnehmungen hervorzubringen. Diese Manipulation kann an den verschiedensten Stellen der Wirkungskette zwischen Lichtemission und Farbempfindung stattfinden.

Küppers unterscheidet 11 Farbmischgesetze, wovon die Additive, die Subtraktive und die Integrierte Mischung die wichtigsten Farbmischgesetze sind.

Das Gesetz der Additiven Mischung bezieht sich auf die Modulation des Farbreizes. Farblichter in den 3 bunten Grundfarben Orangerot (R bzw. O), Grün (G) und Violettblau (B bzw. V) sprechen die Sehzellen direkt an. Jedes kann in der Intensität zwischen null und 100% ausgesteuert werden. Als Basisfarbe muss die unbunte Grundfarbe Schwarz (S) vorhanden sein, um die Differenzwerte auszufüllen. Auf diese Weise wird das Sehorgan provoziert, die Vielfalt der Farben hervorzubringen. Beispiel: Das Buntfernsehen (Farbfernsehen).

Das Gesetz der Subtraktiven Mischung bezieht sich auf das Absorptionsvermögen von transparentem Material. Jetzt müssen die 3 bunten Grundfarben Gelb (Y), Magentarot (M) und Cyanblau (C) als lasierende, als durchsichtige Filterschichten zur Verfügung stehen. Und als Basisfarbe muss die unbunte Grundfarbe Weiß (W) vorhanden sein, um die Differenzwerte auszufüllen. Die Farbenvielfalt wird hervorgebracht, indem in jeder Farbschicht die Farbmenge zwischen null und 100% variiert werden kann. Beispiele: die Buntfotografie (Farbfotografie) und der Drei- bzw. Vierfarbendruck.

Das Gesetz der Integrierten Mischung bezieht sich ebenfalls auf das Absorptionsvermögen der Materie, allerdings auf jenes von deckendem Material. Hierbei werden sämtliche 8 Grundfarben benötigt. Jetzt wird zuerst gemischt und dann in einer einzigen deckenden Farbschicht aufgetragen, wobei die Farbe des Untergrundes keine Rolle spielt. Bei der Integrierten Mischung wird streng das Prinzip der Unbunt-Ausmischung praktiziert. Sämtliche Unbuntwerte entstehen hier aus den beiden unbunten Grundfarben W und S. Bunte Grundfarben werden nur noch dazu benötigt, die Buntwerte zu bilden.

Das Gesetz der Bunt-Mischung bezieht sich ebenfalls auf das Absorptionsvermögen von deckendem Material, allerdings nur auf die 6 bunten Grundfarben. Auch hier wird zuerst gemischt und dann in einer einzigen deckenden Farbschicht aufgetragen. Auch hier spielt die Farbe des Untergrundes keine Rolle, kann also beliebig sein. Aber jetzt entstehen die Unbuntwerte durch Bunt-Ausmischung, nämlich dadurch, dass bunte Gegenfarben (Komplementärfarben) gegenseitig ihr Buntsein auslöschen, neutralisieren.

Das Gesetz der Weiß-Mischung und das Gesetz der Schwarz-Mischung ergänzen das Gesetz der Bunt-Mischung. Bei der Weiß-Mischung stehen die 4 deckenden Grundfarben W, Y, M und C zur Verfügung, beim Gesetz der Schwarz-Mischung die anderen 4, nämlich B (V), G, R (O) und S. Bei beiden Gesetzen entstehen Unbuntwerte ebenfalls durch Bunt-Ausmischung, also dadurch, dass sich bunte Gegenfarben gegenseitig neutralisieren und ihr Buntsein auslöschen. Aber durch das Hinzukommen der unbunten Grundfarben W bzw. S ist es jetzt möglich, jene verweißlichten bzw. verschwärzlichten Farbnuancen entstehen zu lassen, die durch Bunt-Mischung nicht entstehen können.

Das Gesetz der Grau-Mischung arbeitet ebenfalls mit den 8 deckenden Grundfarben. Aber jetzt kommen die unbunten Hilfsfarben Hellgrau (H), Neutralgrau (N) und Dunkelgrau (D) hinzu. Zusammen mit W und S haben wir es hier mit 5 unbunten Farben zu tun, die für das Mischen eingesetzt werden.

Das Gesetz der optischen Mischung bezieht sich auf das Auflösungsvermögen der Netzhaut. Das Erkennen von Details hängt von der Größe der Zapfen und Stäbchen ab. Feinste Strukturen werden nicht mehr einzeln erkannt. Ihre Reflektionen vermischen sich in der Wahrnehmung zu einer einheitlich gesehenen Farbnuance. Beispiele: verschiedenfarbige bunte Fäden eines Stoffes, die man zwar durch eine Lupe einzeln sehen kann, nicht aber mit bloßem Auge. Oder der Rasterdruck. Bei Rasterfeinheiten von mehr als 60 Linien pro cm werden die einzelnen Rasterpunkte nicht mehr gesehen.

Das Gesetz der Speed-Mischung ergibt sich aus der Reaktionsgeschwindigkeit der Sehzellen. Wenn auf einer Kreiselscheibe Sektoren mit verschiedenen bunten Farben angelegt sind, werden diese nicht mehr einzeln erkannt, wenn die Scheibe eine bestimmte Drehgeschwindigkeit erreicht. Beispiel: Ein Kinofilm scheint deswegen kontinuierlich laufende Bilder zu haben, weil das Auge nicht in der Lage ist, 24 Einzelbilder in der Sekunde einzeln zu erkennen.

Das Gesetz der Farbstoff-Mischung ist dann von Bedeutung, wenn es darum geht, eine weiße Masse zu färben. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ein Anstreicher die weiße deckende Binderfarbe in seinem Eimer anfärben will. Dazu benötigt er flüssige transparente Farbstoffe in den 6 bunten Grundfarben, nämlich Y, M, C, R (O), G, B (V) und die unbunte Grundfarbe S.

Das Gesetz der Nuancen-Mischung bezieht sich auf beliebige deckende Farbmittel. Denn schließlich kann man jedes deckende Farbmittel mit jedem anderen deckenden Farbmittel mischen. Das ist übrigens in den allermeisten Fällen bei den Kunstmalern so, die beliebige Farben aus der Tube auf ihre Palette nehmen und dort verrühren, bevor sie die Farbe ins Bild setzen.

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